Votum 2020
Die Empfehlungen zur IT-Ausstattung von Schulen (Votum ) von der ALP Dillingen sind aktualisiert worden. Diese Empfehlungen sind insofern gerade sehr interessant, weil sie die Mindestkriterien für die Förderung von Mitteln aus dem DigitalPakt Schule nennen und damit wiederum für die Sachaufwandsträger Grundlage für die kommenden Beschaffungen sind.
Sonderbudget Leihgeräte
Die Internetseite zur Antragstellung für das Sonderbudget Leihgeräte wurde aktualisiert. Unter anderem sind nun auch die Antragsunterlagen und Fördermappe (im Excel-Format) verfügbar.
Der Berliner Beauftragte für Datenschutz zu Videokonferenzsystemen
Der Berliner Datenschutzbeauftragte hat diverse Videokonferenzsysteme einem Kurztest unterzogen. Das Ergebnis fiel ernüchternd aus.
Umsetzung des 500 Mio. €-Sofortausstattungsprogramm
Bund und Länder haben sich auf eine Umsetzung des 500-Mio.-Sonderprogramms verständigt und dabei den Aspekt der Bildungsgerechtigkeit über den Zugang zu digitalen Endgeräten für möglichst alle Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt gestellt (Pressemeldung des BMBF). Dies fokussiert besonders diejenigen Familien, die noch nicht über entsprechende technische Rahmenbedingungen verfügen und für die eine private Beschaffung zu einer erheblichen finanziellen Zusatzbelastung führen würde. Bereits aus diesem Grunde wurde die Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms Schule im Rahmen des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 im Sinne einer „Erweiterung der bestehenden Verwaltungsvereinbarung“ beschlossen.
Den Schulaufwandsträgern stehen damit in Bayern kurzfristig zusätzliche 77,8 Mio. € zur Verfügung, die für die Beschaffung mobiler Endgeräte eingesetzt werden können. Damit können an den Schulen Pools an Leihgeräten aufgebaut werden, die je nach Bedarfssituation in der Verantwortung der Schulaufwandsträger / Schulen an die Schülerinnen und Schüler verliehen werden. Soweit das Staatsministerium Kenntnis hat, sind hier bereits zahlreiche Kommunen auf dem Weg – und auch aufgrund des erneuten vorzeitigen Maßnahmebeginns eröffnet sich nun eine weitere Förderoption. Da es sich um Investitionsmaßnahmen in die schulische digitale Bildungsinfrastruktur handelt, stehen die Geräte auch nach einem Verleih wieder zur Nutzung als schulgebundene mobile Endgeräte zur Verfügung. Eine Anrechnung auf die bestehenden Maximalbeträge für mobile Endgeräte an allgemeinbildenden Schulen entfällt, so dass erhebliche Spielräume für die Kommunen geschaffen werden konnten. Ebenso sind die Anforderungen an die Infrastruktur der Schulen (z. B. WLAN) hier nicht anzuwenden, so dass die bisherige Mittelsperre für diese Beschaffungen entfällt. Weiterer Punkt ist, dass wesentliche Verfahrenserleichterungen vereinbart wurden, so dass die Hilfe einfach, unkompliziert und schnell bei den Schulaufwandsträgern ankommen kann.
Der Spiegel hat bereits vor einigen Tagen darüber geschrieben (Bedürftige Schüler bekommen Leihgeräte statt 150-Euro-Zuschuss). Zu den Unterschieden in der Umsetzung zwischen den Bundesländern kann im Deutschen Schulportal nachgelesen werden.
Hasso Plattner Schulcloud gehackt
Die Schulcloud des Hasso Plattner Instituts HPI weist Sicherheitslücken auf, über die z.B. vom rbb und heise online berichtet wird.
In einem Leserbrief auf der Seite des IT-Sicherheitsexperten Felix von Leitner (fefe) ist zu lesen: „[W]ir sind als Schule zum Schul-Cloud-Projekt vor ca. einem Jahr dazugestossen, als es schon 1.5 Jahre von Pilotschulen „getestet“ wurde. Die müssen sehr freundlich getestet haben. Wenn man in die Material-Suche ein %-Zeichen eingetippt hat, war der Server 2 Minuten nicht zu erreichen. Script Injection ging damals so wie man sich das vorstellt direkt über Textfelder. Kurz vor Corona ging es noch (über deren eigenes Interface) durch Einbinden einer script-url in einen iframe in einem img-alt. Seit Corona halte ich mich mit Experimenten zurück, weil es jetzt ja auf einmal wirklich eingesetzt wird (was die Betreiber skalierungsmäßig so überrascht hat wie mich allgemein). Problem ist, dass man Software für Schulen nie als „systemkritisch“ gesehen hat, da es immer nur Zusatzspielerei war und wenn eine Uni sowas macht wird das normalerweise ein Studenten-Projekt, dessen Mitarbeiter das „on the job“ lernen. Inzwischen soll es da einen Security-Audit gegeben haben.“
Die Sicherheitslücken wurden geschlossen.
Microsoft Teams für bayerische Schulen als Kommunikationslösung
Mit dem I.4-BS1356.5/158/77 vom 13.05.2020 (Bereitstellung eines digitalen Werkzeugs zur Unterstützung des „Lernens zuhause“ an weiterführenden Schulen) bietet das Staatsministerium für Unterricht und Kultus den bayerischen Schulen Microsoft Teams temporär als „mebis-ergänzendes digitales Werkzeug“ in einer für die Schulen selbst kostenlosen Variante an.
Diese Entscheidung bedeutet keine generelle datenschutzrechtliche Freigabe von Microsoft Office 365, sondern stellt eine mögliche Option für die Zeit der pandemiebedingten Einschränkungen an.
Das StMUK sieht den Nutzen der Software darin, dass „[d]iese Anwendungen den Kontakt der Lernenden untereinander sowie zur Lehrkraft in einem Maße [ermöglichen], das weit über schriftliche Kommunikationsformen hinausgeht, und können somit die sukzessive Wiederaufnahme des Schulbetriebs mit Lerngruppen in dem nun vorgesehenen „rollierenden System“ unterstützen.“
Im Internet wird diese Entscheidung kontrovers diskutiert. Stellvertretend sei hier auf einen Artikel in der taz verwiesen; insbesondere die Kommentare geben die unterschiedlichen Standpunkt wieder.