FAQ zum Distanzunterricht

Das StMUK hat in seinem aktuellen KMS I.5-BO4000.0/45/47 diverse Fragen zum Distanzunterricht beantwortet.

Auch die Frage, inwiefern Schüler*innen zum Einschalten der Videobildübertragung im Rahmen von Videokonferenzen gezwungen werden können, wird beantwortet: „Beim Einsatz von Videokonferenzwerkzeugen ist die Freigabe des Videobilds stets optional, d. h. es
besteht keine Verpflichtung, das eigene Videobild zu übertragen.“

Ebenfalls darin enthalten ist eine Vorlage für eine Einwilligung in die Übertragung des Unterrichts aus dem Klassenzimmer.