Hier finden Sie offizielle Informationen zu Themen des Unterrichts in Zeiten der Digitalität; insbesondere zur Zeit des pandemiebeschränkten Unterrichts.
Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (KMS)
- KMS V.5 – BS4410 – 6a.624 vom 21.11.2018
10-Finger-Tastschreiben - KMS I.4-BS4400.27/14/210 vom 10.03.2020
Information zum Experten- und Referentennetzwerk Digitale Bildung im Schuljahr 2020/2021 KMS I.4-BS1356.5/158/7 vom 12.03.2020
Einsatz digitaler Medien im Fall von längerfristiger Unterrichtsbeeinträchtigung aufgrund des Corona-VirusKMS V.3-BS5302.0/47/1 vom 20.04.2020
Weitere Informationen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs (I) – Anlage: „Lernen zuhause“KMS I.5-BS4400.27/316/1 vom 24.04.2020
Bereitstellung digitaler Endgeräte für Schülerinnen und SchülerKMS I.4-BS1356.5/158/77 vom 13.05.2020
Bereitstellung eines digitalen Werkzeugs zur Unterstützung des „Lernens zuhause“ an weiterführenden Schulen
Weitere Informationen dazu finden sich auf folgender Seite des StMuK: https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6968/digitales-werkzeug-unterstuetzt-lernen-zuhause.htmlKMS I.5-BS4400.27/325/4 vom 26.05.2020
Zusätzliches „Sonderbudget Leihgeräte“ im DigitalPakt Schule – Förderprogramm zur Beschaffung von Schülerleihgeräten
Weitere Informationen dazu finden sich auf folgender Seite des StMuK: https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6976/sonderbudget-leihgeraete.html
Schreiben der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken (MBS)
MBS 20-53 vom 15.03.2020
Hinweise zur Nutzung digitaler Infrastrukturen in Zeiten der Corona-QuarantäneMBS 20-74 vom 15.04.2020
Aspekte zur Nutzung von VideokonferenzsystemenMBS 20-85 vom 23.04.2020
Aspekte zur Nutzung von Videokonferenzsystemen
Kultusministerkonferenz
- Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Pressemitteilung Nr. 058/2020 vom 15.05.2020
Karliczek/ Hubig: Gute Lösung zur Bereitstellung von digitalen Endgeräten Verständigung über Sofortprogramm zwischen Bund und Ländern
Passend dazu sei auch auf folgenden Artikel bei Spiegel Online hingewiesen: Bedürftige Schüler bekommen Leihgeräte statt 150-Euro-Zuschuss. Zitat Karliczek: „Die Geräte bleiben auch im Eigentum der Schule und können dadurch auch im Regelbetrieb von der Schule weiterhin genutzt werden“